scip Cybersecurity Forecast
Marc Ruef
Seit Jahren regt sich vor allem in Deutschland beachtlicher Widerstand gegen den sogenannten Bundestrojaner. Behörden der Strafverfolgung wollen ein Trojanisches Pferd einsetzen, um Computersysteme von potentiellen Tätern überwachen zu können. Damit sollen die Möglichkeiten der Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) an die Gegebenheiten des Informationszeitalters angepasst werden. Argumentiert wird in erster Linie damit, dass Dezentralisierung und Verschlüsselungsmechanismen klassische Überwachungsmassnahmen verhindern.
Am 08. Oktober 2011 veröffentlichte der Chaos Computer Club Details zu einem solchen Staatstrojaner. Dieser wurde dem CCC durch einen Anwalt zugespielt, dessen Mandant einer voraussichtlich unlauteren Observation zum Opfer gefallen ist. Eine technische und konzeptionelle Analyse dieser Hintertür hat die im Raum stehende technische und juristische Kritik in praktisch allen Punkten bestätigt.
Grundsätzlich sehen wir drei Gründe, warum ein Einsatz eines Trojanischen Pferds im Rahmen einer Strafverfolgung problematisch ist:
Dessen Problemen sind wir uns bei der Durchführung von Backdoor-Tests sehr wohl bewusst, wie wir beispielsweise im jüngsten Interview für 20 Minuten erklärt haben. Auf technischer und organisatorischer Ebene investieren wir sehr viel Aufwand, um diese Risiken zu minimieren. Dazu gehört zum Beispiel zu verhindern, dass unwillentlich private Daten gesammelt oder die Infektion einer Drittperson in Kauf genommen wird.
Dass diese Qualitätsanforderungen, die wir an uns selbst stellen, in einem Rechtsstaat ebenso für Strafverfolgungsbehörden zu gelten haben, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Bevor grundlegende Dinge in dieser Angelegenheit nicht einwandfrei geklärt sind, raten wir von einem Einsatz eines solchen Bundestrojaners ab.
Unsere Spezialisten kontaktieren Sie gern!
Marc Ruef
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